Datenschutzerklärung

Für die digitale Gästemappe, den Online-Check-in und die Gastgeber-Verwaltung · Stand: 19. Oktober 2026

1. Verantwortlicher

Patrick
04315 Leipzig
E-Mail: pnadrowski@outlook.de

Verantwortlich ist der Gastgeber, bei dem Sie gebucht haben. Die vollständige Postanschrift nennen wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail; sie steht außerdem in Ihrer Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.

2. Welche Daten wir verarbeiten

  • Buchungsdaten: Name, Anreise- und Abreisedatum, Anzahl der Gäste, Buchungskanal, Preis sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse, soweit uns die Buchungsplattform (z. B. Booking.com, Airbnb) oder Sie selbst diese übermitteln.
  • Daten aus dem Online-Check-in: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Art und Nummer des Ausweisdokuments, Angaben zu Mitreisenden, Reisezweck sowie Ihre Bestätigung der Hausordnung.
  • Kommunikation: Nachrichten, die Sie uns per WhatsApp, SMS, E-Mail oder über den Chat der Buchungsplattform senden, und unsere Antworten.
  • Zugang zur Unterkunft: ein persönlicher Türcode für die Dauer Ihres Aufenthalts und die Protokolle des Türschlosses (wann die Tür mit Ihrem Code geöffnet wurde).
  • Zusatzleistungen und Zahlungen: gebuchte Extras (z. B. früher Check-in, später Check-out) und Zahlungsstatus. Ihre Zahlungsdaten (Karte, PayPal-Konto) erhalten wir nicht – diese verarbeitet ausschließlich der Zahlungsdienstleister.
  • Angaben zur Ankunfts- und Abreisezeit, Bewertungen und Rückmeldungen, die Sie freiwillig abgeben.
  • Technische Daten beim Aufruf der Seiten (z. B. Zeitpunkt, Browser) im Rahmen des Hostings; die Gästemappe setzt keine Werbe- oder Analyse-Cookies.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen

  • Durchführung Ihres Aufenthalts (Buchung, Zugang, Gästemappe, Kommunikation, Zusatzleistungen): Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere der Meldepflicht für Beherbergungsstätten (§§ 29, 30 Bundesmeldegesetz – Meldeschein), der kommunalen Beherbergungs- bzw. Übernachtungssteuer sowie handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
  • Sicherheit der Unterkunft (Türprotokolle) und Verbesserung unseres Angebots (Bewertungen): Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – unser berechtigtes Interesse an einem sicheren und guten Betrieb.
  • Freiwillige Angaben (z. B. Bewertung, Ankunftszeit): Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. b DSGVO.

4. Speicherdauer

  • Meldeschein und Meldedaten aus dem Online-Check-in: 12 Monate nach Ihrer Abreise (gesetzliche Frist), danach werden sie innerhalb eines Monats automatisch gelöscht – auch die Kopie im Cloud-Speicher des Gastgebers.
  • Türcodes werden nach Ihrer Abreise vom Schloss entfernt.
  • WhatsApp-Nachrichten im Gesprächsverlauf einer Buchung: 28 Tage.
  • Rechnungen und buchhaltungsrelevante Buchungsdaten: bis zu 10 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB).
  • Übrige Buchungsdaten: solange sie für die Abwicklung und mögliche Rückfragen nötig sind, danach Löschung oder Anonymisierung.

5. Empfänger und eingesetzte Dienstleister

Wir geben Ihre Daten nur weiter, soweit es für die genannten Zwecke nötig ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind (z. B. an Behörden). Folgende Dienstleister verarbeiten Daten in unserem Auftrag:

  • Base44 (Hosting der Gästemappe und Verwaltung, Datenbank).
  • Smoobu (Channel-Manager: Abgleich der Buchungen und Nachrichten mit den Buchungsplattformen).
  • Nuki (elektronisches Türschloss und Türcodes).
  • WhatsApp / Meta und seven.io (Versand von Nachrichten per WhatsApp bzw. SMS), Resend bzw. unser E-Mail-Anbieter (E-Mails).
  • Stripe und PayPal (Zahlungsabwicklung für Zusatzleistungen).
  • OpenAI und Anthropic: eingehende Gastnachrichten können zur Erstellung eines Antwortvorschlags an KI-Dienste übermittelt werden. Ein Vorschlag wird nur nach Prüfung durch den Gastgeber versendet; Türcodes werden dabei nicht übermittelt.
  • Microsoft OneDrive oder Google Drive (Ablage der Meldescheine im Cloud-Speicher des Gastgebers, siehe Abschnitt 6).

Einige dieser Anbieter haben ihren Sitz in den USA. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (EU-U.S. Data Privacy Framework) oder von EU-Standardvertragsklauseln.

6. Anbindung von OneDrive und Google Drive (für Gastgeber)

Gastgeber können ihr eigenes Microsoft-OneDrive- oder Google-Drive-Konto verbinden, damit Meldescheine dort als verschlüsselt übertragene PDF-Dateien abgelegt werden.

  • Die App fordert nur den engsten Zugriff an: bei OneDrive einen eigenen App-Ordner („Apps/…/Meldescheine“), bei Google Drive nur Dateien, die die App selbst angelegt hat (Berechtigung „drive.file“). Andere Dateien im Konto kann die App weder sehen noch lesen.
  • Die App legt einen Ordner an, lädt Meldescheine hoch und löscht sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wieder. Sie liest, analysiert oder teilt keine weiteren Inhalte.
  • Die Anmeldung bei Microsoft bzw. Google wird verschlüsselt gespeichert und nur für diese Ablage verwendet. Der Gastgeber kann die Verbindung jederzeit in der Verwaltung trennen oder in seinem Microsoft- bzw. Google-Konto widerrufen.
  • Daten aus Google-Diensten werden nicht an Dritte weitergegeben, nicht für Werbung genutzt und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Die Nutzung entspricht der Google API Services User Data Policy einschließlich der Anforderungen zur eingeschränkten Nutzung (Limited Use).

7. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Wenden Sie sich dazu an die oben genannte E-Mail-Adresse.

Sie können sich außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, etwa bei der für den Sitz des Gastgebers zuständigen Behörde (in Sachsen: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte).

8. Pflicht zur Angabe

Die Angaben im Meldeschein sind gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie dürfen wir Ihnen die Unterkunft nicht überlassen. Alle übrigen Angaben (z. B. Ankunftszeit, Bewertung) sind freiwillig.

Stand: 19. Oktober 2026